
Nachrichtendienstreform
Verfassungsschutz soll Datenverkehr verändern dürfen: Wer zieht die Grenze?
Der Gesetzentwurf 21/7868 soll BND und Verfassungsschutz in eng beschriebenen Gefahrenlagen neue aktive Eingriffe erlauben. Dazu gehören beim Verfassungsschutz Eingriffe in Datenverkehr und beim BND Maßnahmen gegen Bedrohungen aus dem Ausland. Noch ist nichts davon geltendes Recht. Entscheidend ist, wie präzise die Grenzen gefasst werden, was der Unabhängige Kontrollrat vorab prüft und wie medizinische Vertrauensverhältnisse sowie behördenübergreifende Datenflüsse geschützt werden.











