Die kurze Antwort
München reagierte auf Trockenheit mit konkreten Verboten. Gleichzeitig wollte die Staatsregierung eigene Klimaziele streichen oder abschwächen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Folgen unmittelbar bei den Menschen ankommen, während politische Zielverfehlungen durch neue Zielmarken entschärft werden.
FAKT
Was feststeht
- München untersagte unter anderem das Befüllen privater Pools, die Bewässerung von Rasenflächen und Autowäsche außerhalb von Waschanlagen.
- Bei Verstößen konnten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
- Die bayerische Staatsregierung plante, das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und ein eigenes Minderungsziel für 2030 aus dem Landesgesetz zu entfernen.
- Markus Söder hatte das Ziel 2040 zuvor als große gemeinsame Kraftanstrengung beschrieben.
WIDERSPRUCH
Wo Erzählung und Wirklichkeit auseinanderlaufen
Während die Bevölkerung sehr konkrete Einschränkungen wegen Trockenheit erlebt, wird ein politisches Klimaziel nicht nur verfehlt, sondern zur Disposition gestellt. Das verschiebt Verantwortung von der politischen Planung auf den Umgang der Einzelnen mit den Folgen.
EINORDNUNG
Was dabei nicht untergehen darf
Ein Ziel kann sich als unrealistisch erweisen und eine Regierung darf Gesetze ändern. Glaubwürdig wird das aber nur, wenn sie transparent erklärt, warum das Ziel verfehlt wurde, welche Maßnahmen nicht funktioniert haben und welche überprüfbare Alternative folgt.
KLARTEXT
Was daraus folgt
Der Klartext lautet: Wer ambitionierte Ziele ankündigt, muss sich auch an ihnen messen lassen. Eine neue Jahreszahl ersetzt keine Bilanz und sie löst weder Wasserknappheit noch den schleppenden Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur.
Das vollständige Video
Die ganze Einordnung gibt es auf YouTube.
YouTube bleibt der Ort für das vollständige Hofklatsch Klartext Video.
QUELLEN
Verwendete Grundlagen
- Allgemeinverfügung zur WassernutzungStadt München
- Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen KlimaschutzgesetzesBayerischer Landtag
- Bayerisches KlimaschutzgesetzBayerische Staatskanzlei
- Faktencheck zur 10H-Regel und zum WindkraftausbauBR24

